Dem Gemeinwohl verpflichtet

Unserer Satzung entsprechend fördert die Dr. Heinz Lux-Stiftung ausschließlich Projekte, die mindestens einem der folgenden drei Stiftungszwecke entsprechen:

Wissenschaft & Forschung

Bereich "Wissenschaft & Forschung"

  • Technische Wissenschaften
  • Grundlagen- und angewandte Forschung
  • Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften
  • Bio- und Naturwissenschaften
  • Medizin- und Gesundheitswissenschaften unter Einbeziehung der Kinderheilkunde

Wichtig: Förderprojekte in diesem Bereich haben zwingend den DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu entsprechen.

Soziale Projekte & Zwecke

Bereich "Soziale Projekte & Zwecke"

  • Gesundheitspflege
  • Kinder- und jugendbezogene Einrichtungen/Projekte
  • Familienbezogene Einrichtungen/Projekte
  • Seniorenbezogene Einrichtungen/Projekte
  • Bildungs- und Ausbildungsförderung in diesen genannten Fachgebieten

Bereich "Mildtätige Zwecke" (gem. § 53 der Abgabenordnung)

Unterstützung wohltätiger Projekte und Einrichtungen bevorzugt in den Regionen: Kerpen, Köln und Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wichtig: Für Förderprojekte aus den letzten beiden Bereichen ist zwingend der Nachweis über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Projektträgers bzw. der Hilfebedürftigkeit gemäß §§ 51 ff AO zu erbringen (gültiger Freistellungsbescheid).