Auf möglichst kurzem Weg

An die Dr. Heinz Lux-Stiftung gerichtete Anträge erreichen immer und unmittelbar den Vorstand. Dieser berät sich regelmäßig und entscheidet zeitnah, sobald die Fördervorhaben ausreichend geprüft sind: Ist die inhaltliche Vereinbarkeit des Antrages mit den Stiftungszwecken gegeben? Scheint das Projekt organisatorisch und finanziell durchführbar? Die Stiftung behält sich vor, ggf. externe Fachleute beratend hinzuzuziehen. Bei Anträgen aus dem Bereich “Wissenschaft & Forschung” werden grundsätzlich zunächst wissenschaftliche Gutachten eingeholt.

Können die beantragten Mittel bewilligt werden, erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. Die Ablehnung von Anträgen erfolgt ebenfalls schriftlich.

Bewilligung